Gesetze
Gesetz wird geladen …
In den Bildungsgang I kann aufgenommen werden, wer
die allgemeine Vollzeitschulpflicht und die Berufsschulpflicht erfüllt hat,
noch keinen Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss besitzt.
In den Bildungsgang II kann aufgenommen werden, wer Die Aufnahme kann nur in das Probehalbjahr erfolgen.
den Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss besitzt,
noch keinen mittleren Bildungsabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss besitzt,
mindestens 16 Jahre alt ist.