§ 2 Abs. 1 ERS-VOVerordnung - Schulordnung - über den Bildungsgang und die Abschlüsse der Erweiterten Realschule (ERS-VO) Vom 29. Januar 1997 in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. August 2000
Die Erweiterte Realschule vermittelt in der Sekundarstufe I eine erweiterte allgemeine Bildung, die zugleich Grundlage einer Berufsausbildung oder…
§ 2 Abs. 2 Abendgymnasium-VOVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über den Bildungsgang und die Abiturprüfung am Abendgymnasium im Saarland (Abendgymnasium-VO) Vom 14. Dezember 2011
Der Bildungsgang am Abendgymnasium hat zum Ziel, eine vertiefte Allgemeinbildung, die allgemeine Studierfähigkeit sowie eine wissenschaftspropädeutische Bildung…