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Die Förderung kann von Fachhochschulen beantragt werden. Die jeweilige Fachhochschul-Leitung legt die Anträge jährlich nach Ausschreibung über die zuständigen Kultus- und Wissenschaftsbehörden ihres Sitzlandes dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beauftragten Projektträger vor.[1]
Über die Anträge der einzelnen Hochschulen entscheidet nach Befürwortung durch das jeweilige Land BMBF in Form von überjährigen Bewilligungen (18 Monate Laufzeit) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.