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Die finanzielle Förderung der in das Programm aufgenommenen Projekte erstreckt sich auf:
Vorbereitung (Konzeption, Planung, Antragerstellung) von Projekten, für die Drittmittel eingeworben werden sollen (sog. Vorlaufkosten);
die Freistellung von Fachhochschulprofessorinnen und -professoren bzw. deren Vertretung. Dies schließt auch Maßnahmen ein, bei denen Professorinnen und Professoren vorübergehend in Forschungseinrichtungen außerhalb der Hochschulen tätig sind;
Personalmittel sowie Sachmittel (Geräte, Messtechnik u.Ä.);
Vorbereitung und Durchführung des Wissens- und Personaltransfers;
Aus dem Programm werden auch die Kosten der Projektträgerschaft sowie für die Evaluierung getragen.
Die Bescheidung erfolgt im Einzelfall nach Förderentscheidung nach dem in § 2 Abs. 2 beschriebenen Verfahren.