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Ziele der Förderung sind
die Überwindung bestehender struktureller Hemmnisse bei der Erreichung von Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre,
die Verstärkung der Anteile von Frauen in allen wissenschaftlichen Qualifizierungsstufen und bei den jeweiligen Abschlüssen,
die Erhöhung der Zahl von Frauen in Führungspositionen in Einrichtungen der Forschung und der Lehre.
Gegenstand der Förderung sind insbesondere
Maßnahmen, die zu einer Qualifizierung für eine Professur an Universitäten oder für eine Professur an Fachhochschulen oder zu einer Promotion führen,
Maßnahmen der Frauen-/Gender-Forschung,
Maßnahmen zur Steigerung des Anteils von Frauen in naturwissenschaftlichen/technischen Studiengängen.
Für die Finanzierung des Programms stehen, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften, in den Jahren 2001 bis 2003 jährlich 60 Mio. DM zur Verfügung, die je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern getragen werden. Protokollnotiz zu § 2: Es wird beabsichtigt, die Mittel - soweit nicht andere Maßnahmen gefördert werden - im Umfang von vorzusehen. Für Informationen über die geförderten Maßnahmen sowie für deren Evaluation und Controlling können bis zu 5 % des Gesamtansatzes zulasten der Ansätze für die einzelnen Maßnahmen aufgewendet werden.
75 % für Maßnahmen gemäß § 1 Absatz 2 Buchstabe a, jedoch nicht mehr als 15 % für die Förderung von Promotionen,
15 % für Maßnahmen gemäß § 1 Absatz 2 Buchstabe b,
10 % für Maßnahmen gemäß § 1 Absatz 2 Buchstabe c