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In das Akademienprogramm können Vorhaben aufgenommen werden, die
in Trägerschaft einer Mitgliedsakademie der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften e.V. (im Folgenden: Union) oder der Akademie der Naturforscher LEOPOLDINA durchgeführt werden,
von der verantwortlichen Akademie zur Aufnahme in das Programm vorgeschlagen werden,
langfristig angelegt sind,
deren Gesamtkosten jährlich mehr als 100.000 DM[3] betragen und
deren Aufnahme in das Programm das den Länderanteil aufbringende Land (§ 4 Abs. 1) zugestimmt hat.
Bei der Entscheidung über die Aufnahme soll auch berücksichtigt werden, ob das Vorhaben nicht zweckmäßiger von einer Hochschule, einer anderen Forschungseinrichtung oder in einer anderen Organisationsform durchgeführt werden kann.