Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG - (IT-Staatsvertrag)
Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der gemeinsamen Anstalt ist unzulässig. Abschnitt IV Schlussbestimmungen
§ 10 Art91GGAStVtr SL
§ 10 Art91GGAStVtr SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen