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Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Der Chef der Staatskanzlei gibt den Tag, an dem die Vorschriften des IT-Staatsvertrages nach seinem § 7 Absatz 1 Satz 1 in Kraft treten, im Amtsblatt des Saarlandes bekannt[1]. Für den Fall, dass der IT-Staatsvertrag nach seinem § 7 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos wird oder nach seinem § 7 Absatz 2 außer Kraft tritt, ist dies ebenfalls im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu geben.