ASchulG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 5 ASchulGAusschluss eines BeschulungsanspruchsGesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen · Abschnitt 1 § 4§ 6 Ein Anspruch auf Beschulung an einer Deutschen Auslandsschule besteht nach diesem Gesetz nicht.