Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Prüfungsaufgabe der über die IKA abgewickelten Leistungen und Zahlungen nimmt der Landesrechnungshof wahr, der für den Sitz der IKA zuständig ist.
Das allgemeine Prüfungsrecht der Landesrechnungshöfe bleibt unberührt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.