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Die Länderübereinkunft "Begleitscheinverfahren" vom 11. August 1992 einschließlich der Ergänzungsvereinbarung "EUSYS" vom 06. November 1995 wird für die Unterzeichnerländer mit dieser Verwaltungsvereinbarung fortgeschrieben und ersetzt. Sie gilt insofern von den Unterzeichnerländern als aufgekündigt.
Sofern von der Länderarbeitsgruppe als eine Übergangsregelung noch Maßnahmen zur Gewährleistung des Betriebes einzelner Teile von ARSYS beschlossen werden, können die Länder, die das auslaufende Verfahren ARSYS noch nutzen, aber nicht Vertragsparteien dieser Verwaltungsvereinbarung sind, auf der Basis der bisherigen Länderübereinkunft "Begleitscheinverfahren" beteiligt werden.