Zum Inhalt springen
JuNoDaJuNoDa
Gesetze

Normtext wird geladen …
§ 41 ATA-OTA-G — Ausbildungsnachweise bei Berufsqualifikationen, die in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat abgeschlossen worden sind | Junoda