§ 5 EAZVVerordnung zur Regelung der Arbeitszeit der den Gesellschaften des Deutsche Bahn Konzerns zugewiesenen Beamtinnen und Beamten des Bundeseisenbahnvermögens
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 12 Abs. 1 AZVOVerordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (Arbeitszeitverordnung - AZVO) Vom 14. Januar 2015*
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 7 EJTAnVVerordnung über die Benennung und Einrichtung der nationalen Eurojust-Anlaufstelle für Terrorismusfragen
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 4 LwAusbStEignVVerordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.