AufbhEG 2021 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietBundeshaushalt§ 1 AufbhEG 2021Errichtung des FondsGesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“§ 2 Es wird ein nationaler Fonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes errichtet.§ 2