AufbhV 2021 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 9 AufbhV 2021InkrafttretenVerordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe 2021“ § 8Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 8Schlussformel