AufhFG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebieteBundeshaushaltBundesvermögen§ 1 AufhFGErrichtung des FondsGesetz zur Errichtung eines Fonds "Aufbauhilfe"§ 2 Es wird ein nationaler Solidaritätsfonds "Aufbauhilfe" als Sondervermögen des Bundes errichtet.§ 2