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Die Spruchstellen entscheiden mit Stimmenmehrheit.
Die vorsitzende Person kann in einfachen Sachen schriftliche Beschlussfassung durch Umlauf herbeiführen. Die Beschlussfassung muss einstimmig sein. Diese kann auch digital erfolgen, wenn die datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfüllt sind.
Die Entscheidungen der Spruchstellen sind mit Gründen zu versehen und den Beteiligten zuzustellen.
Die Spruchstellen entscheiden über Beschwerden der Beteiligten gegen
Die vorsitzende Person nimmt die Ermittlungen und Verhandlungen zur Vorbereitung der Entscheidung der Spruchstelle vor. § 143 Satz 3 und 4 des…
Jede Spruchstelle besteht aus einer vorsitzenden Person und zwei beisitzenden Personen. Jede oder jeder von ihnen hat eine oder mehrere Stellvertretungen.
Der Spruchausschuss regelt sein Verfahren in einer Verfahrensordnung.
Die Beschlüsse der Einigungsstelle werden mit Stimmenmehrheit gefaßt; bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzende den Ausschlag.
Beratung und Beschlussfassung erfolgen in Abwesenheit der Parteien. Die Schiedsstelle entscheidet mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder, bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.