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Der Unterricht in Vorbereitungsklassen hat die Aufgabe, die Eingewöhnung der Schüler und Schülerinnen mit Migrationshintergrund in die Schule zu erleichtern und zu beschleunigen. Er hat seinen Schwerpunkt in der Vermittlung der deutschen Sprache. Eine Vorbereitungsklasse ist für etwa acht Schüler und Schülerinnen gleicher oder verschiedener Sprachzugehörigkeit einzurichten. Bei 15 Schülern und Schülerinnen ist eine Teilung der Klasse möglich. Zum Erreichen der geforderten Schülerzahl sollen in Absprache mit der Schulaufsichtsbehörde gemeinsame Vorbereitungsklassen für mehrere Schulstandorte gebildet werden. Sind an einer Schule mehrere Vorbereitungsklassen zu bilden, so ist eine Zusammenfassung der Schüler und Schülerinnen unter Berücksichtigung von Alter und Leistungen in der deutschen Sprache zu empfehlen. Dabei soll angestrebt werden, nicht mehr als zwei Jahrgangsstufen in einer Vorbereitungsklasse zu unterrichten. Die für den Unterricht in Vorbereitungsklassen verwendeten Lehrpläne und Stundentafeln orientieren sich an den für die deutschen Schüler und Schülerinnen geltenden Lehrplänen und Stundentafeln. Der Besuch der Vorbereitungsklasse dauert in der Regel ein Jahr. Nach ausreichender Förderung in der deutschen Sprache sind die Schüler und Schülerinnen unter Berücksichtigung von Alter und Leistungen den Regelklassen zuzuweisen. Der Übergang erfolgt in der Regel am Ende eines Schulhalbjahres.
Anstelle von Vorbereitungsklassen können für Kinder mit gleicher und verschiedener Sprachzugehörigkeit auch Intensivkurse in Deutsch als Zweitsprache eingerichtet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Bildung von Vorbereitungsklassen wegen zu geringer Schülerzahl nicht möglich ist.
Schülern und Schülerinnen mit Migrationshintergrund in Regelklassen, die, beispielsweise als Seiteneinsteiger, noch nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, sollen hierfür Förderstunden erteilt werden. Zur Förderung der schulischen und gesellschaftlichen Eingliederung können auch Hausaufgabenhilfe, Spielnachmittage, vorschulische Maßnahmen u.ä. in Betracht gezogen werden. Eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern dieser Schüler und Schülerinnen im Sinne einer Erziehungs- und Bildungspartnerschaft ist anzustreben.