Gesetze
Gesetz wird geladen …
Schüler und Schülerinnen mit Migrationshintergrund sollen in den weiterführenden Schulen so gefördert werden, dass sie die Bildungsangebote entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit nutzen können. Im Fach Deutsch erhalten sie insbesondere als Seiteneinsteiger bei Bedarf im Rahmen der inneren oder äußeren Differenzierung zusätzlichen Förderunterricht.
Sofern es die sächlichen und personellen Voraussetzungen zulassen, kann Unterricht in der Muttersprache als Fremdsprache angeboten werden. Wenn ein solcher Unterricht nicht angeboten werden kann, kann den Schülern und Schülerinnen die Möglichkeit geboten werden, einen entsprechenden Qualifikationsnachweis durch eine Prüfung zu erwerben.