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Ausländische Kinder und Jugendliche, die im Saarland schulpflichtig sind und dem Unterricht an einer deutschen Schule nach Einschätzung der aufnehmenden Schule ohne erhebliche sprachliche Schwierigkeiten folgen können, werden grundsätzlich in die ihrem Alter oder ihren Leistungen entsprechenden Klassen der jeweiligen Schulformen bzw. Schulstufen aufgenommen. Erhebliche sprachliche Schwierigkeiten liegen vor, wenn keine ausreichenden Kenntnisse und Fähigkeiten in der deutschen Sprache gegeben sind.
Schüler und Schülerinnen mit Migrationshintergrund (mindestens ein Elternteil ist Ausländer/Ausländerin, im Ausland geboren, seit 1. Januar 1950 zugewandert oder eingebürgert) sollen in möglichst allen Fächern gemeinsam mit Schülern und Schülerinnen ohne Migrationshintergrund unterrichtet werden, soweit mangelnde Kenntnis der deutschen Sprache diesem Ziel nicht entgegensteht. Sofern sie wegen erheblicher sprachlicher Schwierigkeiten dem Unterricht in einer Klasse nicht folgen können, sind unter Berücksichtigung der sächlichen und personellen Gegebenheiten zusätzliche Unterrichtseinrichtungen, insbesondere Sprachfördermaßnahmen, vorzuhalten, die die Schüler und Schülerinnen in die Lage versetzen, möglichst zeitnah wieder am gemeinsamen Unterricht teilnehmen zu können. Zu den Einrichtungen zählen insbesondere Vorbereitungsklassen, Intensivkurse und Förderstunden, die Bestandteile der Schule sind. In diesen besonderen Unterrichtseinrichtungen sollen besonders ausgebildete Lehrkräfte unterrichten.
Der Anteil der Schüler und Schülerinnen mit nicht ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen in deutschen Klassen soll nach Möglichkeit ein Fünftel nicht übersteigen. Sofern örtlich die Quote der in Regelklassen aufzunehmenden Schüler und Schülerinnen mit nicht ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen und -fähigkeiten ein Fünftel wesentlich übersteigt, können besondere Klassen für diese Schüler und Schülerinnen gebildet werden, die nach den geltenden Lehrplänen in deutscher Sprache arbeiten.