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Ausländische Schüler und Schülerinnen an deutschen Schulen erhalten Zeugnisse wie deutsche Schüler und Schülerinnen.
Die Leistungsbewertung im Fach Deutsch kann durch eine Bemerkung über die mündliche und schriftliche Ausdrucks- und Verständigungsfähigkeit ergänzt oder erläutert werden. Bei Schülern und Schülerinnen, die wegen erheblicher sprachlicher Schwierigkeiten dem Unterricht in einer Klasse nicht folgen können, kann auf die Ausweisung der Note im Fach Deutsch sowie gegebenenfalls auf die Ausweisung weiterer Fachnoten verzichtet werden. Soweit eine Versetzungsentscheidung nach der jeweiligen Schulordnung vorgesehen ist, wird auf eine solche für den jeweiligen Schüler oder die jeweilige Schülerin verzichtet; über das Aufsteigen in die nächsthöhere Klassenstufe entscheidet die Zeugniskonferenz. Die Regelungen in Satz 2 gelten nicht bei der Versetzung in Abschlussklassen, bei Abschlussprüfungen und - außer am Ende von Klassenstufe 4 der Grundschule - bei Übergangsentscheidungen.