AuslPflVG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 AuslPflVGAnwendungsbereichGesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger § 1§ 3 Dieses Gesetz gilt nur für Fahrzeuge, die ihren gewöhnlichen Standort nicht im Inland haben.