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Die Entscheidungen des Bundesbeauftragten sind von Amts wegen zu berichtigen, wenn sie Schreibfehler, Rechenfehler oder ähnliche offenbare Unrichtigkeiten enthalten.
Schreib- und Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten in den Bescheiden sind von dem Bundesverwaltungsamt zu berichtigen. Über die Berichtigung ist…
Sprachliche Fehler, Schreibfehler und offenbare Unrichtigkeiten in Entscheidungen des Amts werden berichtigt.
Schreib-, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten in den Bescheiden sind von der Entschädigungsbehörde zu berichtigen. Die Berichtigung ist auf der…
Schreib-, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten in den Bescheiden sind jederzeit von der Entschädigungsbehörde, die den Bescheid getroffen hat, zu…
Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten im Urteil sind jederzeit von Amts wegen zu berichtigen. Der Vorsitzende entscheidet hierüber…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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