§ 62 AuslSchuldAbkAGDie Vorschriften der §§ 55 bis 61 gelten entsprechend, wenn die in § 55 bezeichnete Forderung am 20. Juni 1948 durch eine Grundschuld oder eine Rentenschuld…
§ 52 Abs. 1 AuslSchuldAbkAGTrägt eine in Goldmark oder in Reichsmark mit Goldklausel oder mit Goldoption ausgedrückte Schuld spezifisch ausländischen Charakter im Sinne des Artikels V Nr.…
§ 113 Nr. "4 Buchst. b AuslSchuldAbkAGHypotheken, Grundschulden und Rentenschulden, die bei Ablauf des 24. Juni 1948 an Angehörige der Vereinten Nationen zur Sicherung einer Schuld der in § 52 des…
§ 53 AuslSchuldAbkAGIst eine Schuld der in § 52 bezeichneten Art geregelt, so wird sie, soweit sich aus diesem Gesetz nicht ein anderes ergibt, wie eine Verbindlichkeit behandelt,…
§ 58 Abs. 1 AuslSchuldAbkAGDie in den §§ 56 und 57 bezeichnete neue oder weitere Hypothek hat den Rang, den die dem Gläubiger zustehende umgestellte Hypothek am 21. Juni 1948 hatte.