§ 3 AuslWBGDV 10Zehnte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Zweite Verlängerung der Anmeldefrist)
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 3 AuslWBGDV 7Siebente Durchführungsverordnung (Stichtag) zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 7 AuslWBGDV 3Dritte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland)
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 3 AuslWBGDV 8Achte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Verlängerung der Anmeldefrist)
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 10 AuslWBGDV 2Zweite Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Vereinigte Staaten von Amerika)
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.