§ 4 AuslWBGDV 9Neunte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Zweite Ergänzung des Verzeichnisses der Auslandsbonds)
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 10 AuslWBGDV 2Zweite Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Vereinigte Staaten von Amerika)
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 3 AuslWBGDV 10Zehnte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Zweite Verlängerung der Anmeldefrist)
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 3 AuslWBGDV 11Elfte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Dritte Verlängerung der Anmeldefrist)
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 6 AuslWBGDV 13Dreizehnte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Endgültige Verwaltungsabgabe)
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft.