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Die Vertragschließenden streben an,
bei der Neuaufnahme von Einrichtungen und Organisationen in die gemeinsame Förderung neben wissenschaftspolitischen Gesichtspunkten auch eine ausgewogene regionale Verteilung zu berücksichtigen,
die Zusammenarbeit der geförderten Einrichtungen und Organisationen und die Abstimmung ihrer Vorhaben untereinander zu verbessern,
den wissenschaftlichen Wettbewerb zu fördern, soweit er der Fortentwicklung der Wissenschaft dient.