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Die Vertragschließenden fördern gemeinsam die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. (FhG).
Die Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft, die zur Zeit der gemeinsamen Förderung unterliegen, sind in der anliegenden Liste aufgeführt.
Verteidigungsbezogene Forschungseinrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft unterliegen nicht der gemeinsamen Förderung. Protokollnotizen zu § 1 Zu Absatz 1 Die Vertragschließenden gehen davon aus, dass bei Änderung der Rechtsform der Fraunhofer-Gesellschaft die Förderung nur im gemeinsamen Einvernehmen fortgesetzt wird. Zu Absatz 2 und 3 Die derzeitigen verteidigungsbezogenen Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft sind in der anliegenden Liste nachrichtlich genannt.