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Soweit nach dem Gesellschaftsvertrag eines Unternehmens oder einer Einrichtung, das oder die von § 108a Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) in der jeweils geltenden Fassung geändert worden ist, erfasst ist, dem fakultativen Aufsichtsrat Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter angehören, teilt das zur gesetzlichen Vertretung berufene Organ des Unternehmens oder der Einrichtung dem Betriebsrat oder, soweit ein solcher nicht besteht, den Beschäftigten spätestens 18 Wochen vor dem voraussichtlichen Beginn der Amtszeit der nach § 108a Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu bestimmenden Aufsichtsratsmitglieder der Beschäftigten mit, dass eine Vorschlagsliste zu wählen ist. Dabei sind der voraussichtliche Beginn der Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder sowie die Mindestzahl der von den Beschäftigten auf die Vorschlagsliste zu wählenden Bewerberinnen und Bewerber anzugeben. Die Wahl der Vorschlagsliste ist so durchzuführen, dass das Wahlergebnis mindestens vier Wochen vor dem voraussichtlichen Zeitpunkt der Ratssitzung, in der die Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter erfolgt, feststeht.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Das zur gesetzlichen Vertretung berufene Organ eines Unternehmens, dessen Aufsichtsrat nach § 1 des Gesetzes Arbeitnehmervertreter angehören müssen, teilt dem…
Das Unternehmen, in dessen Aufsichtsrat Mitglieder der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu wählen sind, teilt spätestens 25 Wochen vor dem voraussichtlichen…
Das Unternehmen macht spätestens 19 Wochen vor dem voraussichtlichen Beginn der Amtszeit der zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer bekannt, dass…
Das Unternehmen macht spätestens 23 Wochen vor dem voraussichtlichen Beginn der Amtszeit der zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer bekannt, dass…
Der Betriebswahlvorstand teilt der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister unverzüglich, spätestens aber drei Tage nach der Wahl den Vorschlag nach § 108a der…
Die Wahl der Vorschlagsliste erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen des Betriebsrats und der Beschäftigten. Die Wahlvorschläge sind innerhalb von zwei Wochen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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