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Der Betriebswahlvorstand macht das Wahlergebnis und die Namen der auf die Vorschlagsliste Gewählten unverzüglich für die Dauer von zwei Wochen bekannt.
Gleichzeitig benachrichtigt der Betriebswahlvorstand die auf die Vorschlagsliste Gewählten schriftlich von ihrer Wahl.
Der Betriebswahlvorstand teilt der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister unverzüglich, spätestens aber drei Tage nach der Wahl den Vorschlag nach § 108a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen schriftlich mit. In dem Vorschlag sind die vorgeschlagenen Personen einschließlich ihrer gegebenenfalls zu bestellenden stellvertretenden Mitglieder nach Stimmenzahlen zu ordnen. Die Stimmenzahlen sind hinter den Namen anzugeben.
Der Betriebswahlvorstand macht das Wahlergebnis und die Namen der Gewählten unverzüglich für die Dauer von zwei Wochen bekannt.
Spätestens eine Woche vor dem ersten Tag der Stimmabgabe macht der Betriebswahlvorstand die gültigen Wahlvorschläge in gleicher Weise bekannt wie das…
Die Wahl der Vorschlagsliste erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen des Betriebsrats und der Beschäftigten. Die Wahlvorschläge sind innerhalb von zwei Wochen…
Der Wahlvorstand teilt dem Rat und der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister unverzüglich, spätestens aber drei Tage nach der Wahl den Vorschlag nach § 114…
Der Wahlvorstand benachrichtigt die als Personalratsmitglieder Gewählten unverzüglich schriftlich oder elektronisch von ihrer Wahl. Erklärt ein Gewählter nicht…
Der Betriebswahlvorstand macht das Wahlausschreiben am Tag seines Erlasses bis zum Abschluss der Wahl der Vorschlagsliste bekannt (§ 3 Absatz 3).
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.