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Nachdem die Stimmen ausgezählt sind, stellt der Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift fest:
die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen;
die Zahl der gültigen Stimmen;
die Zahl der ungültigen Stimmen;
die Zahlen der auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber entfallenden Stimmen;
die Namen der auf die Vorschlagsliste gewählten Bewerberinnen und Bewerber;
im Falle des § 108a Absatz 6 Satz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Namen der für die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieder und
besondere während der Wahl eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.
das Ergebnis von Wahlen.
Besondere Vorkommnisse bei der Wahlhandlung oder der Feststellung des Wahlergebnisses sind in der Niederschrift zu vermerken.
Die örtlichen Wahlvorstände zählen die auf die einzelnen Vorschlagslisten oder, wenn Personenwahl stattgefunden hat, die auf die einzelnen Bewerber entfallenen…
die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen;
Über die Wahlhandlung ist eine Niederschrift anzufertigen. In ihr sind für jede Wählergruppe getrennt die Anzahl der Wahlberechtigten und die Zahl der…
in einer Niederschrift, die von allen anwesenden Mitgliedern des Wahlausschusses zu unterzeichnen ist. Die Wahlleitung informiert sodann den Vorstand des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.