§ 3 AVMedKfAusbV
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
der Ausbildungsbetrieb:
Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes,
Berufsbildung,
Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz;
Produktion und Dienstleistungen:
Planung,
Durchführung,
Repertoire- und Rechtebeschaffung;
Marketing und Vertrieb:
Marktbeobachtung,
Marketingkonzeption,
Werbung und Öffentlichkeitsarbeit,
Vertrieb;
kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
Rechnungswesen,
Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling,
Investitions- und Finanzierungsrechnung,
Honorar- und Lizenzabrechnung;
Kommunikation und Kooperation:
Team- und Projektarbeit,
Kommunikation,
Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben,
Informations- und Kommunikationssysteme.