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Die für die Ausübung des Berufes erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse sind für den Zugang zur Berufsausübung nachzuweisen, sofern Deutsch nicht die Muttersprache der Antragstellerin oder des Antragstellers ist. Der Nachweis gilt mit der Vorlage des Zeugnisses über die Zentrale Mittelstufenprüfung des Goethe-Instituts oder eines gleichwertigen Nachweises auf der Stufe B 2 des Europäischen Referenzrahmens als erbracht. Der Nachweis kann auch erbracht werden durch eine schriftliche und mündliche Prüfung, die ein von einer Fachschule der Fachrichtung Sozialpädagogik, Heilerziehungspflege oder Heilpädagogik bestellter Prüfungsausschuss nach Zuweisung der Antragstellerin oder des Antragstellers durch die obere Schulbehörde vornimmt. Dasselbe gilt für die Erbringung des Nachweises im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme gemäß § 11 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes NRW. Abschnitt 2 Ausgleichsmaßnahmen Kapitel 1 Anpassungslehrgang
Die antragstellende Person muss spätestens bei Erteilung der Berufserlaubnis über die Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die nach Absatz 1 für eine…
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Ausgleichsmaßnahme ist, dass die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller über deutsche Sprachkenntnisse in…
Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach den bundes- und landesrechtlichen Aus- und Weiterbildungsregelungen wird erteilt, wenn die antragstellende…
Personen, deren Berufsqualifikation anerkannt wird, müssen über die Sprachkenntnisse verfügen, die für die Ausübung ihrer Berufstätigkeit im…
Die Ausgleichsmaßnahmen werden in deutscher Sprache durchgeführt. Die antragstellende Person soll zu Beginn der Ausgleichsmaßnahme über deutsche…
Fachkenntnisse sind in geeigneter Weise nachzuweisen. Als Nachweis im Sinne des Absatzes 1 für Sprachkenntnisse der deutschen sowie der zu beeidigenden Sprache…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.