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Voraussetzung für die Teilnahme an einer Ausgleichsmaßnahme ist, dass die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller über deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügt. Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B 2 des Europäischen Referenzrahmens sind durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikats zum Beginn der Ausgleichsmaßnahme nachzuweisen.
Die Ausgleichsmaßnahmen werden in deutscher Sprache durchgeführt. Die antragstellende Person soll zu Beginn der Ausgleichsmaßnahme über deutsche…
Die für die Ausübung des Berufes erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse sind für den Zugang zur Berufsausübung nachzuweisen, sofern Deutsch nicht die…
Die Überprüfung der Kenntnisse der deutschen Sprache ist nicht Gegenstand der Gleichstellung. Für die Teilnahme an einer Ausgleichsmaßnahme wird jedoch…
Die antragstellende Person muss spätestens bei Erteilung der Berufserlaubnis über die Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die nach Absatz 1 für eine…
Die Antragstellerin oder der Antragsteller haben die persönliche und fachliche Eignung durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Die über die…
Bewerberinnen oder Bewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen hinreichende deutsche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.