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Für die Bewertung der Prüfungsleistungen gelten folgende Notenstufen und Punktzahlen: eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung = 100 - 92 Punkte = Note 1 = sehr gut, eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung = unter 92 - 81 Punkte = Note 2 = gut, eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung = unter 81 - 67 Punkte = Note 3 = befriedigend, eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht = unter 67 - 50 Punkte = Note 4 = ausreichend, eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind = unter 50 - 30 Punkte = Note 5 = mangelhaft, eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind = unter 30 - 0 Punkte = Note 6 = ungenügend.