§ 33 Abs. 1 SächsAPOStFSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Staatsfinanzverwaltungsdienst
Erweist sich, dass das Prüfungsverfahren mit Mängeln behaftet war, die die Chancengleichheit erheblich verletzt haben, kann der Prüfungsausschuss auf Antrag…
§ 60 Abs. 2 GVIDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Verwaltungsinformatikdienst des Bundes
Das Prüfungsamt hat auf Antrag von Prüflingen oder von Amts wegen anzuordnen, dass von bestimmten oder von allen Prüflingen die Prüfung, die Teilprüfung oder…
§ 64 Abs. 2 GntZollDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes
Das Prüfungsamt hat auf Antrag von Prüfungsteilnehmenden oder von Amts wegen anzuordnen, dass von bestimmten oder von allen Prüfungsteilnehmenden die Prüfung,…
§ 10 Abs. 1 SächsJAPOSächsische Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung
Erweist sich, dass das Prüfungsverfahren mit Mängeln behaftet war, welche die Chancengleichheit erheblich verletzt haben, kann der Prüfungsausschuss auf Antrag…
§ 29 Abs. 1 SächsFwAPOSächsische Feuerwehrausbildungs- und Prüfungsverordnung
Erweist sich, dass das Prüfungsverfahren mit Mängeln behaftet war, welche die Rechte eines Prüfungsteilnehmers, insbesondere die Chancengleichheit, erheblich…