§ 20 Abs. 3 HwirtPrV SL 2021Verordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen sowie von Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf der Hauswirtschafterin und des Hauswirtschafters Vom 29. April 2021*
Der Ablauf der Prüfung ist schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren.
§ 23 Abs. 1 AOJ GVVerordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahn des mittleren Dienstes, Fachrichtung Justizdienst (Fachgebiet Gerichtsvollzieherdienst) - AOJ GV- Vom 11. März 1988 in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2000
Über den Gang der Prüfung und das Ergebnis ist eine Niederschrift zu fertigen und mit den Prüfungsarbeiten zu den Prüfungsakten zu nehmen. Die Niederschrift ist…
§ 26 Abs. 7 HtDBwVWehrtechnikVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik
Die Mitglieder der Prüfungskommission haben den Ablauf der Prüfung schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren.
§ 29 Abs. 5 GtDBwVWehrtechnikVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik
Die Mitglieder der Prüfungskommission haben den Ablauf der Prüfung schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren.
§ 31 APO Pol.m.D.Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Laufbahnabschnitt des mittleren Polizeivollzugsdienstes (APO Pol.m.D.) Vom 27. Januar 1994
Über den Verlauf der Prüfung und das Ergebnis der Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen und mit allen Prüfungsunterlagen zu der Ausbildungs- und…