Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bei der Einfuhr von Waren der Warennummern 2705 00 00, 2707 10 00, 2707 20 00, 2707 30 00, 2707 50 00, 2709 00 10, 2709 00 90, 2710 12 11, 2710 19 99, 2710 99 00, 2711 11 00 bis 2711 29 00, 2712 10 10 bis 2713 20 00, 2713 90 90, 2715 00 00 und 3403 19 80 des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik hat der Einführer zum Zweck der Marktbeobachtung gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die folgenden Angaben zu machen:
die Anmeldeart,
die Belegnummer,
den Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung,
den Namen und die Adresse des Empfängers,
die EORI-Nummer des Empfängers,
den Namen und die Adresse des Anmelders,
die EORI-Nummer des Anmelders,
das Versendungsland,
die Warenbezeichnung,
die Warennummer,
das Ursprungsland,
die Rohmasse,
den Verfahrenscode,
die Eigenmasse,
die statistische Menge in besonderer Maßeinheit und
den statistischen Wert.
Der Einführer übermittelt die Angaben nach Absatz 1 der zuständigen Zollstelle elektronisch mit der Einfuhranmeldung. Das Informationstechnikzentrum Bund leitet die Daten im Auftrag der zuständigen Zollstelle zum Zweck der Marktbeobachtung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weiter.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) löscht die Daten spätestens nach Ablauf von zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Daten von der zuständigen Zollstelle übermittelt worden sind.
Die Zollbehörden übermitteln der Kommission insbesondere im Wege des gemäß Artikel 56 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 eingerichteten…
Seriennummer, Partienummer oder Angabe der Woche, in der die Einfuhr erfolgt;
Das statistische Dokument für die Einfuhr erfüllt folgende Bedingungen:
Die Zollbehörden übermitteln der Kommission regelmäßig und automatisch, insbesondere im Wege des gemäß Artikel 56 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013…
an der Beförderung der Waren mitwirkt oder
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter 2 zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnement