Erwägungsgrund 33 32023R0956
Aufgrund ihrer besonderen Merkmale sollten jedoch bestimmte in dem Delegierten Beschluss (EU) 2019/708 aufgelistete Sektoren zum jetzigen Zeitpunkt nicht Gegenstand der vorliegenden Verordnung sein.
Aufgrund ihrer besonderen Merkmale sollten jedoch bestimmte in dem Delegierten Beschluss (EU) 2019/708 aufgelistete Sektoren zum jetzigen Zeitpunkt nicht Gegenstand der vorliegenden Verordnung sein.