§ 55 AtGGesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
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§ 39 SächsKAGSächsisches Kommunalabgabengesetz
Aufgehoben werden
§ 46 ArbnErfGGesetz über Arbeitnehmererfindungen
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes werden folgende Vorschriften aufgehoben, soweit sie nicht bereits außer Kraft getreten sind:
Art 47 ASRG 1995Gesetz zur Reform der agrarsozialen Sicherung
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Art. 35 Abs. 1 32011R0142VERORDNUNG (EU) Nr. 142/2011 DER KOMMISSION vom 25. Februar 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren (Text von Bedeutung für den EWR)
Folgende Rechtsakte werden aufgehoben: