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Bereitschaftsdienst leisten Beamtinnen und Beamte, die sich auf Anordnung der oder des Dienstvorgesetzten an einer von der oder vom Dienstvorgesetzten bestimmten Stelle aufhalten, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen. Soweit Bereitschaftsdienst besteht, kann die regelmäßige Arbeitszeit entsprechend den dienstlichen Bedürfnissen im angemessenen Verhältnis verlängert werden. Die Arbeitszeit darf 48 Stunden im wöchentlichen Durchschnitt nicht überschreiten.
Soweit Bereitschaftsdienst besteht, kann die Arbeitszeit entsprechend den dienstlichen Bedürfnissen verlängert werden.
Bei erheblichen Bereitschaftsdienstanteilen an der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit kann die regelmäßige tägliche Arbeitszeit und die regelmäßige…
Bei Bereitschaftsdienst kann die regelmäßige tägliche Arbeitszeit und die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit entsprechend den dienstlichen Bedürfnissen…
Bereitschaftsdienst darf nur angeordnet werden, wenn zwingende dienstliche Gründe vorliegen. Die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit gemäß § 3…
Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes kann über den Rahmen des § 2 Abs. 1 hinaus Schichtdienst als…
Die regelmäßige Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes, die in Schichten Dienst leisten, beträgt unter Berücksichtigung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.