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Diese Verordnung gilt für die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen.
Diese Verordnung gilt für die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen.
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte und
Diese Verordnung gilt für die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Saarlandes.
Diese Verordnung gilt für Beamtinnen und Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und anderer der Aufsicht des Landes…
Diese Verordnung gilt für die Laufbahnen des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen.
Diese Verordnung gilt für die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Saarlandes.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.