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Der Nachtdienst soll acht Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum nicht überschreiten.
Der besonderen Beanspruchung der Arbeitskraft durch Nachtdienst ist bei der Dienstgestaltung Rechnung zu tragen.
Der besonderen Beanspruchung der Arbeitskraft durch Nachtdienst ist bei der Dienstgestaltung Rechnung zu tragen.
Die Gestaltung von Nachtdienst muss der besonderen Beanspruchung der Arbeitskraft Rechnung tragen. Dabei darf die Arbeitszeit in einem Bezugszeitraum von zwölf…
Der besonderen Beanspruchung der Arbeitskraft durch Nachtdienst ist bei der Dienstgestaltung Rechnung zu tragen. Nachtdienst ist eine Arbeitszeit zwischen 23…
Bei der Dienstgestaltung des Nachtdienstes müssen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beamtinnen und Beamten wegen der besonderen Beanspruchung der…
der Nachtdienst der zum überwiegenden Teil im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit zu leistende Dienst zwischen 20 Uhr und 6 Uhr,
Nachtdienst ist ein Dienst, der mehr als zwei Stunden in der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr umfasst.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.