Anlage 2 Nr. 1 BAProITFPrV(zu § 31) Zeugnisinhalte
Benennung der Prüfungsteile,
§ 3 BAProVFFPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsteile:
§ 5 Abs. 1 ITBFPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für IT-Beratung oder Geprüfte Berufsspezialistin für IT-Beratung
Die Prüfung gliedert sich in
§ 3 Abs. 1 PersFachkPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau
Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
§ 3 Abs. 1 SzVersFachwPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Sozialversicherungsfachwirt – Fachrichtung gesetzliche Renten- und knappschaftliche Sozialversicherung und Geprüfte Sozialversicherungsfachwirtin – Fachrichtung gesetzliche Renten- und knappschaftliche Sozialversicherung
Die Prüfung gliedert sich in folgende Prüfungsteile: