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Der Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“ umfasst folgende Prüfungsbereiche:
Prüfungsbereich „IT-Infrastrukturen planen, Systeme und Komponenten integrieren und vernetzen sowie Funktion und Betrieb sicherstellen“ nach § 8,
Prüfungsbereich „Datenanalysen zur Optimierung von betriebs- und produktionswirtschaftlichen Prozessen planen, durchführen und evaluieren“ nach § 11 und
Die Prüfung im Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“ nach § 3 Nummer 1 gliedert sich in
Der Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“ umfasst folgende Prüfungsbereiche:
Bewertung des Prüfungsteils „Fachliche Spezialisierung“,
die Bewertung für den Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“ nach § 28 Absatz 2,
Die Prüfung findet im Prüfungsbereich „Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung individueller IT-Kundenlösungen“ nach § 4 statt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.