BAProITFPrV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 6 BAProITFPrVPrüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional in IT § 5§ 7 Der Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“ umfasst folgende Prüfungsbereiche:1.Prüfungsbereich „Personalplanung und -entwicklung“ nach § 16,2.Prüfungsbereich „Führen von Mitarbeitenden und Teams“ nach § 17.