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Der Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“ umfasst folgende Prüfungsbereiche:
Die Prüfung im Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“ nach § 3 Nummer 2 besteht aus einer schriftlichen Prüfung nach § 22.
Die Prüfung im Prüfungsteil „IT-Projekt“ findet im Prüfungsbereich „Planen, Durchführen und Dokumentieren eines IT-Projektes“ nach § 18 statt.
im Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“ nach § 22 Absatz 2 oder
Bewertung des Prüfungsteils „IT-spezifische Handlungsfelder“,
die Bewertung für den Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“ nach § 28 Absatz 3,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.