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Antragstellerinnen und Antragsteller haben Unterlagen nach Artikel 50 Absatz 1 der Richtlinie 2005/36/EG in Verbindung mit Anhang VII Nummer 1 Buchstabe a und b Satz 1 der Richtlinie 2005/36/EG sowie auf Anforderung nach Anhang VII Nummer 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 der Richtlinie 2005/36/EG vorzulegen. Gibt die Antragstellerin oder der Antragsteller an, hierzu nicht in der Lage zu sein, wendet sich die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen zur Beschaffung der erforderlichen Unterlagen an das Beratungszentrum nach Artikel 57b der Richtlinie 2005/36/EG, die zuständige Behörde oder eine Ausbildungsstelle.
Bei Ausbildungsnachweisen nach Artikel 50 Absatz 3 der Richtlinie 2005/36/EG kann die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen bei berechtigten Zweifeln von der zuständigen Stelle des Ausstellungsstaates die Überprüfung der Kriterien nach Artikel 50 Absatz 3 Buchstabe a bis c der Richtlinie 2005/36/EG verlangen.
War die Antragstellerin oder der Antragsteller bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem gleichgestellten Staat tätig, kann die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen im Fall berechtigter Zweifel von der im Herkunftsstaat zuständigen Behörde eine Bestätigung der Tatsache verlangen, dass die Ausübung dieses Berufes durch den Antragsteller nicht aufgrund schwerwiegenden standeswidrigen Verhaltens oder einer Verurteilung wegen strafbarer Handlungen untersagt worden ist.
Im Übrigen finden die Vorschriften des Artikel 50 Absatz 1 der Richtlinie 2005/36/EG in Verbindung mit Anhang VII Nummer 1 Buchstabe d bis g der Richtlinie 2005/36/EG Anwendung.
Die auf Verlangen übermittelten Unterlagen und Bescheinigungen dürfen bei ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein.
Der Informationsaustausch erfolgt über das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI).
wer in Bezug auf die Studienanforderungen einen Ausbildungsnachweis nach Artikel 11 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7.…
Antragstellende haben Unterlagen nach Artikel 50 Absatz 1 der Richtlinie 2005/36/EG in Verbindung mit deren Anhang VII Nummer 1 Buchstabe a und b Satz 1 sowie…
Die Eintragung setzt einen schriftlichen Antrag voraus. Dem Antrag sind die zur Beurteilung der Eintragungsvoraussetzungen erforderlichen Unterlagen beizufügen.…
Mit der Eintragung in die Liste werden die eingetragenen Personen Mitglied der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen soweit ihre Mitgliedschaft nicht nach § 1…
eine von der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen anerkannte Weiterbildung im Umfang von 80 Unterrichtsstunden vor der Antragstellung erfolgreich absolviert…
bei einer oder einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.