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Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (Baukammern). Jede Baukammer führt ein Dienstsiegel. Ihr Sitz wird durch die Hauptsatzung der jeweiligen Baukammer bestimmt.
Die in die Architektenlisten eingetragenen Architektinnen und Architekten, Innenarchitektinnen und Innenarchitekten, Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten und die in die Stadtplanerliste eingetragenen Stadtplanerinnen und Stadtplaner sowie die Junior-Mitglieder der jeweiligen Fachrichtung bilden die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Die Mitgliedschaft endet durch Löschung der Eintragung.
Die Pflichtmitglieder nach Absatz 4 und die sonstigen Mitglieder nach Absatz 5 bilden die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen.
Der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen gehören als Pflichtmitglieder a) im Bauwesen tätige Ingenieure und Ingenieurinnen an, die in die Liste der Beratenden Ingenieure und Beratenden Ingenieurinnen eingetragen sind oder b) in Nordrhein-Westfalen zugelassene öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen oder öffentlich bestellte Vermessungsingenieure an. Die Mitgliedschaft endet durch Löschung der Eintragung.
Der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen kann freiwillig als Mitglied beitreten, wer
Wohnsitz, Niederlassung oder Beschäftigungsort in Nordrhein-Westfalen hat und
Über die Aufnahme freiwilliger Mitglieder entscheidet der Vorstand, soweit er keine abweichende Festlegung trifft. § 29 gilt entsprechend.
Die gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Baukammern ist zulässig.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
als Mitglied einer Ingenieurkammer in die von der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist;…
Mit der Eintragung in die Liste werden die eingetragenen Personen Mitglied der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen soweit ihre Mitgliedschaft nicht nach § 1…
eingetragen oder als auswärtige Gesellschaft hierzu berechtigt ist. § 17 Absatz 4 oder § 24 Absatz 2 gilt jeweils entsprechend. Mit der Eintragung wird die…
Ausschluss aus der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen bei freiwilligen Mitgliedern dieser Baukammer.
Die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen kann bei Anträgen von Personen, die gemäß § 1 Absatz 4 und 5 des Baukammerngesetzes vom 1. Dezember 2021 (GV. NRW.…
Aufgrund einer Satzung können die jeweiligen Baukammern zur Durchführung der Aufgaben nach Absatz 1 Satz 1 und 2 sowie nach Satz 3 Nummer 1 und 3 besondere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.