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Die jeweilige Hauptsatzung muss Bestimmungen enthalten über
den Sitz der jeweiligen Baukammer,
die Rechte der Kammermitglieder und die Pflichten, die sich aus der Mitgliedschaft in der jeweiligen Baukammer ergeben,
die Einberufung und die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der jeweiligen Baukammer,
die Zusammensetzung des Vorstandes der jeweiligen Baukammer sowie die Wahl und die Abwahl seiner Mitglieder,
die Zusammensetzung der Ausschüsse der jeweiligen Baukammer, falls solche gebildet werden, sowie die Wahl und die Abberufung von deren Mitgliedern,
die Geschäftsführung und die Verwaltungseinrichtungen der jeweiligen Baukammer und
die Form und die Art der Bekanntmachungen.
die innere Verfassung der jeweiligen Baukammer (Hauptsatzung),
Aufgrund einer Satzung können die jeweiligen Baukammern zur Durchführung der Aufgaben nach Absatz 1 Satz 1 und 2 sowie nach Satz 3 Nummer 1 und 3 besondere…
Die Hauptsatzung regelt die Beschlussfähigkeit der Vertreterversammlung, das erneute Zusammentreten der Vertreterversammlung, außerordentliche Sitzungen und…
die Aufgaben und Befugnisse, die Wahl, die Form der Berufung und Abberufung sowie die Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung, des Hauptausschusses, der…
Die näheren Einzelheiten regelt die Hauptsatzung.
Die Satzung bestimmt insbesondere:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.